Scheidung im gegenseitigem Einvernehmen in Frankreich 

Sie können ein Angebot für eine Scheidung im gegenseitigem Einvernehmen nach französischem Recht erhalten wenn Sie untenstehendes Formular ausfüllen.

Die uns übermittelten Informationen unterlegen selbstverständlich dem Berufsgeheimnis und werden niemals an Dritte weitergegeben. Das Gesetz " Informatique et Libertés " vom 06.01.1978, geändert 2004, gewährt Ihnen das Recht auf Zugang und Berichtigung Ihrer Sie betreffenden Informationen.

 Nach Ausfüllen aller Pflichtfelder und anklicken des "Absenden" Button wird ein Formular an die E-Mail Adresse "avocatremigy@orange.fr" gesandt.



Wir freuen uns über Ihre Nachricht.